BerlinOnline.de

Betriebskosten: Vermieter muss wirtschaftlich handeln

Freitag, 11. November 2011 10:54 Uhr

Grundsätzlich kann der Mieter die Wirtschaftlichkeit von Betriebskosten anzweifeln. Erfolg hat er aber nur unter klaren Voraussetzungen.

Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Köln hervor, über das die Zeitschrift «Das Grundeigentum» des Eigentümerverbandes Haus & Grund in Berlin berichtet.

In dem Fall weigerte sich ein Mieter, eine Nachzahlung von Betriebskosten in Höhe von rund 250 Euro zu leisten. Er hielt dem Vermieter unter anderem vor, dass er bei den Kosten für die Müllentsorgung gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoße. Durch die Aufstellung von blauen und gelben Tonnen könne ein Drittel der Kosten gespart werden.

Die Richter wollten diese Begründung nicht akzeptieren. Der Mieter müsse einen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot beweisen können. Einen solchen Beweis habe er aber nicht erbracht. Zudem habe der Vermieter erklärt, dass kein Platz für weitere Mülltonnen vorhanden sei. Der Mieter hätte daher konkret erklären müssen, wo die Tonnen auf dem Grundstück untergebracht werden könnten.

Aktenzeichen: 211 C 185/10

Quelle: dpa
(Bilder: Stephanie Hofschlaeger / www.pixelio.de ; Immobilien Scout GmbH; Patrick Lebeda / www.sxc.hu ; www.b2b-deutschland.de ; Birgit Lieske / www.pixelio.de )