Donnerstag, 10. November 2011 18:15 Uhr
Verliert ein Mieter den Haustürschlüssel, muss er für den Austausch der Schließanlage aufkommen- nur in Ausnahmefällen reicht es, einen Schlüssel nachzumachen.
Verliert ein Mieter den Schlüssel, müsse in Mehrfamilienhäusern im Zweifel die komplette Schließanlage ausgetauscht werden, erklärt die Eigentümergemeinschaft Haus & Grund. Mieter sollten daher darauf achten, dass die Privat-Haftpflichtversicherung einen Schlüsselverlust in ausreichender Höhe abdeckt.
Einen Ersatzschlüssel herstellen zu lassen, komme nur in Ausnahmen in Betracht. Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn sicher ist, dass durch den Verlust des Schlüssels die Sicherheitsinteressen der übrigen Hausbewohner nicht beeinträchtigt sind. Hat der Mieter beispielsweise den Schlüssel nachweislich ins offene Meer fallen lassen, so sei die Zuordnung zu einer bestimmten Wohnung nach menschlichem Ermessen ausgeschlossen.
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