Donnerstag, 10. November 2011 17:54 Uhr
Wenn ein Mieter Schäden auf dem Parkettboden verursacht, muss er den Schaden ersetzen. Aber er kann die Kosten unter Umständen weiterreichen.
Mieter können die Ausgaben an ihre Versicherung weiterreichen. Zuständig ist die Haftpflichtversicherung, die diese Kosten übernehmen muss, entschied das Landgericht Dortmund, wie die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt.
In dem Fall hatte eine Mieterin durch Benutzung eines Schreibtischstuhles einen Schaden auf dem Parkett ihrer Wohnung verursacht. Der Vermieter wollte die Kosten ersetzt haben. Die Haftpflichtversicherung der Mieterin weigerte sich allerdings, für den Schaden aufzukommen.
Die Frau wollte klagen und beantragte Prozesskostenhilfe, die ihr das Landgericht zusprach. Das Gericht sah ausreichende Erfolgsaussichten für die Klage. Ein Versicherungsausschluss ist seiner Ansicht nach hierbei nicht möglich.
Aktenzeichen: 2 T 5/10
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