Dienstag, 5. April 2011 13:12 Uhr
Selbst wenn der Vermieter Billig-Laminat in der Wohnung verlegen lässt, darf er dann die Miete erhöhen.
Laminat gilt als hochwertig. Eine Mieterhöhung mit Hinweis auf den entsprechenden Bodenbelag ist daher rechtens, entschied das Landgericht Berlin, wie die Zeitschrift «Das Grundeigentum» berichtet. Im Einzelfall komme es nicht auf die Qualität des tatsächlich verlegten Bodens an, entschieden die Richter (Aktenzeichen: 63 S 241/10).
Im verhandelten Fall stritten sich Mieter und Vermieter darüber, um welchen Betrag die Miete angehoben werden sollte. Der Vermieter verwies unter anderem auf den hochwertigen Bodenbelag. Der Mieter jedoch monierte, dass der verlegte Boden keine gute Qualität aufweise und wollte die Mieterhöhung begrenzen. Vor Gericht hatte er damit jedoch keinen Erfolg.
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