Montag, 7. Februar 2011 12:06 Uhr
Eine Wohnungsmiete, die über dem örtlichen Mietspiegel liegt, ist unzulässig.
Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt hervor. Nach Auffassung des Gerichts kann ein solcher «qualifizierter Mietspiegel» auch nicht ohne weiteres durch ein vom Vermieter eingeholtes Sachverständigengutachten ausgehebelt werden. Das Gericht wies mit seinem grundlegenden Urteil die Klage eines Vermieters aus Frankfurt ab.
Dieser hatte von einem Mieter vergeblich eine höhere Miete verlangt, als sie der Mietspiegel vorsah. Zur Begründung legte er ein privat in Auftrag gegebenes Sachverständigengutachten vor, das eine höhere Miete als angemessen ansah. Das Landgericht ließ sich davon jedoch nicht beeinflussen. Die Richter verwiesen vielmehr darauf, für die Richtigkeit des Mietspiegels spreche, dass er auf einem breiteren Datenmaterial beruhe.
(Aktenzeichen: 2-11 S 339/09)
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