Freitag, 18. Februar 2011 10:14 Uhr
Ein Mieter, der Mäuse in der Wohnung hat, muss nicht selbst zum Schädlingsbekämpfer werden- aber wer ist für die Beseitigung von Ungeziefer zuständig?
«Mängelbeseitigung ist Sache des Vermieters», erklärt Martina Walke von der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein. Allerdings müsse der Vermieter über die unliebsamen Mitbewohner informiert werden, damit er die Schädlingsbekämpfer beauftragen kann.
Mäuse rechtfertigen Mietminderung
Entdeckt ein Mieter Mäuse, habe er das Recht, die Miete zu kürzen, sagt Walke. Nach Ansicht des Amtsgerichts Brandenburg kann eine Minderung um bis zu 100 Prozent angemessen sein. Allerdings gelte auch hier der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, so Walke: Wenn nur eine Maus unter der Küchenspüle sitzt, sei die Einschränkung weniger groß, als wenn mehrere Mäuse die Lebensmittel anfressen.
Aktenzeichen: WuM 2001, 605
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