Donnerstag, 27. Januar 2011 13:43 Uhr
Mieter müssen ihre Wohnung vor dem Auszug nicht unbedingt weiß streichen, auch wenn der Vermieter es verlangt.
Auch wenn Vermieter es immer wieder verlangen: Ein Mieter muss die Wohnung bei Auszug nicht weiß streichen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor. Nach Auffassung der Richter schränke die Einengung der Farbwahl auf die Farbe weiß die Gestaltungsfreiheit des Mieters ein. Dies gilt nicht nur für die Dauer des Mietverhältnisses, sondern auch für den Zeitpunkt der Wohnungsübergabe.
Durch das Urteil sind Mieter nicht mehr gezwungen, vor dem Auszug die Wohnung weiß zu streichen. Sie können nun aus einer größeren Farbpalette wählen. Das "berechtigte Interesse" des Vermieters, die Wohnung in einem Zustand zurückzuerhalten, der eine "rasche Weitervermietung" ermöglicht, rechtfertigt nicht die Einschränkung auf einen weißen Wandanstrich, so die Richter. Auch andere "dezente Farbtöne" seien möglich.
Das Urteil des BGH erlaubt Mietern mehr Spielraum bei der langfristigen Planung ihrer Wohnungsgestaltung. So kann der Mieter bereits während der Mietzeit aus einer größeren Bandbreite von Farbtönen wählen und muss beim Auszug nicht erneut renovieren.
Aktenzeichen: VIII ZR 198/10
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