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Betriebskosten
Laut einem BGH-Urteil gehört die Öltankreinigung zu den Betriebskosten. © dpa

Betriebskostenabrechnung: Zahlen erst nach Einsicht der Unterlagen

Montag, 24. Januar 2011 12:03 Uhr

Mieter können Beträge aus der Betriebskostenabrechnung zurückhalten, wenn sie die Unterlagen nicht einsehen dürfen.

Vermieter müssen Mietern Einsicht in die Unterlagen der Betriebskostenabrechnung gewähren. Sonst können Mieter strittige Beträge zurückhalten. Das entschied das Amtsgericht Dortmund, berichtet die Zeitschrift «Wohnungswirtschaft und Mietrecht».

Im verhandelten Fall stellte ein Vermieter einem Mieter bei der Betriebskostenabrechnung eine Nachzahlung in Rechnung. Dieser Zahlung wollte der Mieter aber nicht nachkommen und verlangte Einsicht in die Unterlagen. Das wiederum lehnte der Vermieter ab und verklagte den Mieter auf Zahlung der Nachforderung.

Ohne Erfolg: Der Mieter sei nicht verpflichtet zu zahlen, bis ihm Einsicht in die Unterlagen gewährt worden sei. Schließlich müsse er die Möglichkeit bekommen, die Rechtmäßigkeit der Betriebskostenabrechnung zu überprüfen.

Aktenzeichen: 404 C 8753/10

Quelle: dpa
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