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Umbaumaßnahmen in einer Mietwohnung sollten nur nach Absprache mit dem Vermieter durchgeführt werden. © dpa

Umbau: Wieviel dürfen Mieter verändern

Donnerstag, 3. Februar 2011 16:40 Uhr

Mieter sollten in ihrer Wohnung nicht eigenmächtig Umbaumaßnahmen durchführen.

Verschönerungen ohne Einwilligung des Vermieters könnten unter Umständen sehr teuer werden, erklärt Xaver Kroner vom Verband bayerischer Wohnungsunternehmen. Der Grund: Beim Auszug muss die Wohnung in der Regel wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt werden. «Geplante Veränderungen sollten daher unbedingt mit dem Vermieter abgestimmt und die Vereinbarung schriftlich festgehalten werden.»

Vermieter kann Entfernung der Einbauten verlangen

Bei baulichen Veränderungen, wie etwa dem Einbau eines Bades, sei grundsätzlich die Zustimmung des Vermieters erforderlich, sagt Kroner. Werde die Zustimmung nicht eingeholt, könne das zur Kündigung führen. Änderungen an der Einrichtung, wie etwa der Einbauküche, dürfe der Mieter auch ohne Zustimmung des Vermieters vornehmen.

Beim Auszug muss der Mieter jedoch die Einbauten wieder entfernen, wenn der Wohnungseigentümer das verlange. «Am besten schließt der Mieter einen schriftlichen Vertrag mit dem Vermieter ab», empfiehlt Kroner. Dieser regelt zum Beispiel, dass der ursprüngliche Zustand nicht wieder hergestellt werden muss.

Quelle: dpa

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(Bilder: Stephanie Hofschlaeger / www.pixelio.de ; Immobilien Scout GmbH; Patrick Lebeda / www.sxc.hu ; www.b2b-deutschland.de ; Birgit Lieske / www.pixelio.de )