Mittwoch, 21. Dezember 2011 11:05 Uhr
Kommt der Räumdienst seinen Verpflichtungen nicht nach, muss zusätzlich geräumt werden- aber wer trägt die Kosten?
Wenn ein Unternehmen den Schnee nicht wie vereinbart beseitigt und dadurch Zusatzkosten entstehen, darf ein Vermieter diese Kosten nicht auf die Mieter umlegen.
Bei bestimmten Verträgen müssen Mieter zahlen
Die Leistungen des neuen Dienstleisters muss vielmehr der untätig gebliebene Räumdienst bezahlen, sagte Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund in Berlin. Diese Regelung gelte aber nur für Standardverträge.
Steht im Vertrag dagegen, dass der Räumdienst unabhängig von den Schneemengen zum Beispiel nur dreimal in der Woche räumen muss, dürfe der Hauseigentümer seinen Dienstleister nicht zusätzlich belangen, erläuterte Happ. Die Kosten für eine Räumung an den übrigen Tagen seien dann Betriebskosten. Daher müssten die Mieter sie mittragen.
BerlinOnline Stadtportal Gmbh & Co KG
Karl-Liebknecht-Straße 29
D-10178 Berlin
Tel.: 01805 / 80 77 37
Fax.: 01805 / 00 28 97
(Festnetzpreis 14 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)
info@berlinonline.de
Winterdienst: Rechte & Pflichten