Mittwoch, 22. Dezember 2010 14:24 Uhr
Ist in einer Mietwohnung ein Kabelanschluss vorhanden, muss der Mieter ihn bezahlen- auch wenn er ihn nicht benötigt.
Hier gelte eine ähnliche Rechtslage wie bei Fahrstühlen im Mehrparteienhaus: Den Lift müssten auch die Erdgeschoss-Mieter finanziell mittragen, erklärt Mietrechtsanwalt Thomas Hannemann von der Arbeitsgemeinschaft Miet- und Immobilienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Der Mieter dürfe den Kabelanschluss zu seiner Wohnung auf eigene Kosten abklemmen. Das sei allerdings nur dann erlaubt, wenn es den Empfang in den anderen Wohnungen des Hauses nicht beeinflusst oder teurer macht. In diesem Fall müsse der Mieter die Kosten des Kabelanschlusses auch nicht mehr bezahlen.
BerlinOnline Stadtportal Gmbh & Co KG
Karl-Liebknecht-Straße 29
D-10178 Berlin
Tel.: 01805 / 80 77 37
Fax.: 01805 / 00 28 97
(Festnetzpreis 14 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)
info@berlinonline.de
Mehr zum Thema