Mittwoch, 22. Dezember 2010 10:13 Uhr
Wer im Winter stundenlang lüftet, riskiert eine Abmahnung und Kündigung.
Ein Vermieter kündigte einem Mieter, der im Winter trotz Kälte stundenlang die Fenster der Wohnung geöffnet hatte. Das Amtsgericht Lahnstein befand in einem am Dienstag (21. Dezember 2010) bekanntgewordenen Urteil, durch dieses Verhalten bestehe die Gefahr, dass sich in der Wohnung Schimmel bildet. Das müsse der Vermieter nicht hinnehmen.
Trotz Kündigung wollte der Mieter die Wohnung nicht räumen, woraufhin der Vermieter ihm das Wasser abstellte. Der Mieter klagte dagegen. Das Amtsgericht Lahnstein gab dem Vermieter recht. Ein Anspruch auf Wasserversorgung besteht nicht, wenn der Mieter zur Räumung der Wohnung verpflichtet ist, sie aber stattdessen weiterhin so nutzt, dass mit bleibenden Schäden zu rechnen ist (Aktenzeichen: 24 C 43/10).
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