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Hund
Würden Sie diesem Hund eine Wohnung vermieten? © picture alliance / dpa

Tierhaltung: Wann der Vermieter zustimmen muss

Dienstag, 14. Dezember 2010 14:34 Uhr

Kann ein Mieter sich ohne die Genehmigung des Vermieters einen Hund zulegen, wenn im Haus schon andere Hunde leben?

Auch wenn andere Mieter im Haus bereits einen Hund haben, bedeutet das nicht, dass die Tierhaltung automatisch für alle Mieter erlaubt ist. Darauf weist der Deutsche Mieterbund in Berlin hin.

Kleintiere brauchen keine Erlaubnis

Enthält der Mietvertrag keine Regelung zur Tierhaltung, sollte der Vermieter trotzdem um Erlaubnis gefragt werden. Das gelte insbesondere für exotische Tiere, aber auch für Hund oder Katze.

Kleintiere wie Vögel, Hamster oder Schildkröten dürften hingegen auch ohne Erlaubnis in der Wohnung gehalten werden, lautet ein Urteil des Bundesgerichtshofs (VIII ZR 340/06). Ein im Mietvertrag festgeschriebenes generelles Verbot der Tierhaltung sei ebenfalls unwirksam, weil es zu weit gehe.

Quelle: dpa
(Bilder: Stephanie Hofschlaeger / www.pixelio.de ; Immobilien Scout GmbH; Patrick Lebeda / www.sxc.hu ; www.b2b-deutschland.de ; Birgit Lieske / www.pixelio.de )