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Wanderschuhe
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Treppenhaus: Was Mieter dort abstellen dürfen

Dienstag, 7. Dezember 2010 17:33 Uhr

Schuhe dürfen nicht im Treppenhaus stehen- andere Gegenstände schon.

Schuhe, Blumenkübel und aufwendige Dekoration gehören nicht ins Treppenhaus. Darauf weist der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen in Hamburg hin. Er bezieht sich dabei unter anderem auf einen Beschluss des OLG Hamm (Aktenzeichen: 15 Wx 198/08).

Dagegen darf ein Kinderwagen nach Auffassung des LG Berlin (Aktenzeichen: 63 S 487/08) im Treppenhaus abgestellt werden - ebenso wie ein Rollator oder eine andere Gehhilfe. Der Mieter muss das Gerät aber an einem geeigneten Platz zusammenklappen.

Quelle: dpa
(Bilder: Stephanie Hofschlaeger / www.pixelio.de ; Immobilien Scout GmbH; Patrick Lebeda / www.sxc.hu ; www.b2b-deutschland.de ; Birgit Lieske / www.pixelio.de )