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Weihnachtliches Lichtermeer
Weihnachtliche Lichtdekorationen für Haus und Garten gibt es auch in energiesparenden Varianten. © dpa

Weihnachtsdekoration auf dem Balkon: Was nicht geht

Dienstag, 27. Dezember 2011 15:52 Uhr

Fenster und Balkone dürfen mit Lichterketten und Weihnachtsmännern dekoriert werden- wenn man Rücksicht nimmt.

Nach einem Urteil des Berliner Landgerichts sind Lichterketten oder beleuchtete Weihnachtsmänner inzwischen so weit verbreitet, dass Vermieter sie dulden müssen. Allerdings muss die Dekoration so gesichert sein, dass sie auch bei Wind nicht herunterfällt (Aktenzeichen: 65 S 390/09).

Grenzfall Außenfassade

Ein Grenzfall ist das Anbringen an der Außenfassade. Hier muss der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden. Er darf dann nicht nach seinem persönlichen Geschmack entscheiden - maßgeblich sind die örtlichen Gegebenheiten. Sind etwa die Nachbarwohnungen oder Nachbarhäuser großzügig geschmückt oder der Schmuck im Hinterhof von außen gar nicht sichtbar, kann der Vermieter ein Verbot nicht mit der Verschlechterung der Optik begründen.

Ab 22 Uhr ausschalten

In jedem Fall sollte bei der Weihnachtsdekoration Rücksicht auf die Nachbarn genommen werden, rät der Mieterbund. Niemand müsse es hinnehmen, wenn die Beleuchtung der Nachbarn sein eigenes Schlafzimmer hell erleuchtet. Im Zweifel müssten die Lichter ab 22.00 Uhr ausgeschaltet werden.

Quelle: dpa

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(Bilder: Stephanie Hofschlaeger / www.pixelio.de ; Immobilien Scout GmbH; Patrick Lebeda / www.sxc.hu ; www.b2b-deutschland.de ; Birgit Lieske / www.pixelio.de )