Dienstag, 14. Dezember 2010 14:44 Uhr
Graffiti im Treppenhaus kann eine Mietminderung rechtfertigen- allerdings nur in ganz bestimmten Fällen.
Farbschmierereien im Treppenhaus eines Mietshauses sind kein Mangel. Das hat das Landgericht Berlin entschieden (Aktenzeichen: 63 S 619/09). Mieter haben demnach keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter die Graffiti entfernt. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Räume zu repräsentativen Zwecken angemietet wurden.
Wie der Eigentümerverband Haus & Grund in seiner Zeitschrift «Das Grundeigentum» berichtet, wollte ein Mieter erreichen, dass Schmierereien im Treppenhaus entfernt werden. Bei seinem Einzug waren sie noch nicht vorhanden gewesen. Das Amtsgericht Lichtenberg gab ihm Recht (Aktenzeichen: 103 C 138/09): Die Graffiti stellten eine Beeinträchtigung des Mietgebrauchs dar, und das Treppenhaus müsse daher gesäubert werden.
Das Landgericht folgte dieser Auffassung nicht. Die Schmierereien im Treppenhaus seien kein Mangel, da im Mietvertrag keine besondere Beschaffenheit des Treppenhauses vereinbart worden sei, heißt es im Urteil. Auch seien die Räume nicht zu repräsentativen Zwecken angemietet worden. Daher müsse der Vermieter auch nicht für ein sauberes Treppenhaus sorgen.
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