Montag, 15. November 2010 14:38 Uhr
Ein Grundstückseigentümer muss illegale Müllablagerungen auch dann selbst beseitigen, wenn er nichts von ihnen gewusst hat. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden.
Die Aufsichtsbehörden seien nur zum Einschreiten verpflichtet, wenn illegal abgelagerter Abfall die Gesundheit gefährdet, entschied das Gericht (Aktenzeichen: 8 A 10139/10.OVG). Das Gericht wies die Klage eines Grundstückseigentümers gegen die Kreisverwaltung ab. Der Mann hatte festgestellt, dass ein von ihm erworbenes landwirtschaftlich genutztes Grundstück illegal mit Bauschutt aufgefüllt worden war. Er verlangte von der Behörde, den Verursacher der Ablagerung behördlich zur Beseitigung des Bauschutts zu zwingen. Das Gericht befand allerdings , der Kläger müsse die Sache selbst in die Hand nehmen und dann den Verursacher verklagen.
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