Freitag, 12. November 2010 14:33 Uhr
Ein Mieter kann nicht seinen Vermieter für Schnarchgeräusche aus der Nachbarwohnung haftbar machen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Bonn hervor, über das die Fachzeitschrift «NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht» berichtet.
Das Gericht wies in dem Fall eine Schadenersatzklage ab. Der Mieter war aus seiner Wohnung ausgezogen, weil ihn Schnarchgeräusche aus der Nachbarwohnung störten. Er verlangte vom Vermieter die Übernahme der Umzugskosten von gut 7000 Euro.
Das Amtsgericht sah dafür keine rechtliche Grundlage (Aktenzeichen: 6 C 598/08): Es lägen keine Anhaltspunkte für eine unzureichende Schallisolierung vor. Daher leide die Wohnung nicht unter einem Mangel, die den Mieter zur fristlosen Kündigung berechtige. Und nur ein solcher Mangel könne einen Anspruch auf Schadenersatz begründen.
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