BerlinOnline.de

Betriebskostenabrechnung: Keine Belege rechtfertigen Rückerstattung

Freitag, 12. November 2010 15:13 Uhr

Will ein Vermieter nach dem Ende des Mietverhältnisses nicht die Belege für die Betriebskostenabrechnung vorzeigen, kann der Mieter alle Vorauszahlungen zurückverlangen.

Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Landau hervor. Danach kann der Rückzahlungsanspruch des Mieters sogar über mehrere Jahre zurück reichen (Aktenzeichen: 1 S 68/09).

Das Gericht gab mit seinem Urteil einer Mieterin Recht. Sie hatte nach der Mietzeit eine Nachzahlung zur Betriebskostenabrechnung mit der Begründung verweigert, der Vermieter habe der Abrechnung keine Belege beigefügt, die Aufstellung sei deshalb nicht ordnungsgemäß.

Das Landgericht sah das genauso. Eine ordnungsgemäße Abrechnung setze stets auch voraus, dass die einschlägigen Belege vorgelegt würden. Denn nur so könne der Mieter prüfen, ob alles in Ordnung sei. Wolle der Vermieter die Unterlagen nicht vorlegen, dürfe der Mieter nicht nur eine verlangte Nachzahlung verweigern, sondern auch die Erstattung früherer Abschlagszahlungen verlangen.

Quelle: dpa
(Bilder: Stephanie Hofschlaeger / www.pixelio.de ; Immobilien Scout GmbH; Patrick Lebeda / www.sxc.hu ; www.b2b-deutschland.de ; Birgit Lieske / www.pixelio.de )