Freitag, 12. November 2010 15:30 Uhr
Mieter, die zu viel Lärm in ihrer Wohnung machen, können fristlos gekündigt werden. Zuvor muss der Vermieter sie allerdings abmahnen. Das berichtet die Stiftung Warentest in ihrer Zeitschrift «Finanztest».
Der lärmgeplagte Nachbar sollte allerdings zunächst ein klärendes Gespräch suchen. Generell gelten Ruhezeiten zwischen 22.00 und 6.00 beziehungsweise je nach Wohnort 7.00 Uhr. Die Mittagszeit sollte zwischen 13.00 und 15.00 Uhr ruhig verlaufen. Und an Sonn- und Feiertagen gilt strikt, ganztägig Lärm zu vermeiden. Aber auch außerhalb der Ruhezeiten darf nicht wild drauflos musiziert werden: Zwei bis drei Stunden Hausmusik am Tag gehen in Ordnung.
Gerichte in Deutschland haben sich in ihrer Rechtsprechung unterschiedlich zum Thema Lärm geäußert. Stöckel-Schuh-Geklapper muss nicht hingenommen werden, Kinderlärm dagegen selbst in den Ruhezeiten.
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