Montag, 9. August 2010 15:13 Uhr
Mieter haben Anspruch auf Schadenersatz für verdorbene Lebensmittel, wenn die Hausverwaltung dem Stromversorger irrtümlich einen Mieterwechsel meldet und dieser den Strom abstellt.
Das geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor (Aktenzeichen: 212 C 16694/09), auf das die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hinweist. In diesem Fall waren die Mieter im Urlaub. Die Hausverwaltung meldete dem Stromversorger einen Mieterwechsel, der daraufhin den Strom für elf Tage abstellte. Sämtliche Lebensmittel im Kühlschrank und in der Gefriertruhe verdarben. Auch beklagten die Mieter, dass die Geräte wegen des Schimmels und des Geruchs nicht mehr zu benutzen seien.
Das Gericht gab ihnen teilweise recht. Die Hausverwaltung muss die verdorbenen Lebensmittel ersetzen und auch die Kosten für die Reinigung der Geräte bezahlen. Sie muss die Geräte aber nicht ersetzen, weil das Reinigen noch möglich sei. Den Stromversorger treffe keine Schuld. Er habe sich auf die Angaben der Hausverwaltung verlassen dürfen, weil diese bei Nachfrage den Mieterwechsel sogar bestätigt hatte.
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