Freitag, 12. November 2010 16:00 Uhr
Ein Wohnungseigentümer haftet für die Müllgebühren, auch wenn der Abfall von seinem ehemaligen Mieter stammt. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße hervor.
Die Stadt Pirmasens hatte von dem Eigentümer ausstehende Gebühren in Höhe von 278 Euro für die Jahre 2006 und 2007 verlangt, die der Mieter schuldig geblieben war. Die Klage gegen die Gebührenbescheide scheiterte nun (Urteil vom 7./14. Juni 2010, Aktenzeichen: 4 K 311/10.NW).
Nach der Satzung der Stadt sei neben dem Mieter auch der Eigentümer Schuldner der Entsorgungsgebühren, erklärten die Richter. Eine solche Bestimmung sei nicht zu beanstanden. Der Eigentümer sei für den Abfall auf seinem Grundstück verantwortlich. Ihm bleibe noch die Möglichkeit, sich das Geld auf zivilrechtlichem Weg bei seinem Ex-Mieter zurückzuholen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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