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Räumung: Vermieter darf nicht eigenmächtig handeln

Freitag, 12. November 2010 16:03 Uhr

Räumt ein Vermieter ohne Gerichtsbeschluss die Wohnung eines Mieters, haftet er für den entstandenen Schaden. Auf dieses Urteil des Bundesgerichtshofes (Az. VIII ZR 45/09) weist die Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund in Berlin hin.

Die Ersatz-Pflicht umfasst vor allem eine eigenmächtige Entsorgung der in der Wohnung vorgefundenen Gegenstände. In dem verhandelten Fall war der Mieter für mehrere Monate verschwunden und von Verwandten als vermisst gemeldet.

Nachdem der Vermieter das Mietverhältnis gekündigt hatte, nahm er die Wohnung ohne Räumungsbeschluss in Besitz und räumte sie aus.

Der BGH sprach dem Mieter einen Schadensersatz für die vom Vermieter entsorgten oder nicht sorgfältig aufbewahrten Gegenstände zu. Der Vermieter habe eine «verbotene Selbsthilfe» vorgenommen, lautete die Urteilsbegründung. Der Vermieter hätte die Gegenstände nur aufbewahren dürfen und in einer Bestandsliste erfassen müssen.

Quelle: dpa

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(Bilder: Stephanie Hofschlaeger / www.pixelio.de ; Immobilien Scout GmbH; Patrick Lebeda / www.sxc.hu ; www.b2b-deutschland.de ; Birgit Lieske / www.pixelio.de )