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Gruppe von Tauben
Tauben gehören zum Stadtbild. Ihr Kot auf dem Balkon ist kein Mietminderungsgrund. (Bild: dpa) © dpa

Mängel: Manche gehören bei alten Gebäuden dazu

Freitag, 12. November 2010 16:24 Uhr

Bei mehr als 50 Jahre alten Gebäuden müssen Mieter mit gewissen Mängeln rechnen - und beispielsweise Feuchtigkeit im Keller hinnehmen. Das hat das Amtsgericht München klargestellt (Az 461 C 19454/09).

Zudem ist Taubenkot auf dem Balkon in München kein Grund zur Mietminderung, da Tauben zum Großstadtalltag dazugehörten. Das Gericht gab damit einer Vermieterin recht, die Klage gegen eine Mieterin erhoben hatte - diese hatte die Monatsmiete ohne Zustimmung gemindert. Die Mieterin hatte hierfür als Grund eine unzureichende Bodendämmung im Keller und Taubenbeschmutzung am Balkon angegeben.

Quelle: dpa

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(Bilder: Stephanie Hofschlaeger / www.pixelio.de ; Immobilien Scout GmbH; Patrick Lebeda / www.sxc.hu ; www.b2b-deutschland.de ; Birgit Lieske / www.pixelio.de )