Freitag, 12. November 2010 16:33 Uhr
Mieter haften für Schäden, die ihre freiwilligen Umzugshelfer im Haus verursachen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Amtsgerichts Gummersbach, auf das die Miet- und Immobilienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins hinweisen.
In dem Fall (Aktenzeichen: 10 C 169/09) hatten zwei Bekannte eines Mieters beim Umzug geholfen und dabei den Notschalter im Fahrstuhl beschädigt. Der Vermieter klagte die Reparaturkosten ein und bekam Recht. Die Richter urteilten, dass der Mieter verpflichtet sei, die ihm nicht vermieteten, allgemein zugänglichen Gebäudeteile nicht zu beschädigen. Das gelte auch für Umzugshelfer, Gäste und Lieferanten.
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