Freitag, 12. November 2010 16:42 Uhr
Mieter dürfen auf dem Balkon keine Aluminiumkonstruktion mit Insektennetz aufstellen. Ist sie von außen deutlich zu sehen, sei das eine Veränderung des Erscheinungsbildes des Gebäudes.
Eine solche Veränderung müsse der Eigentümer nicht dulden. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Bergedorf hervor, auf der Mieterverein in der Hansestadt hinweist (Az.: 408 C 249/09). In dem Fall behauptete die Mieterin, wegen ihrer Allergien dürften keine Insekten auf den Balkon gelangen - daher benötige sie den Schutz.
Außerdem hätten Nachbarn in der Wohnanlage auch vergleichbare Konstruktionen errichtet - Rankgitter oder Markisen zum Beispiel. Die Vermieterin machte geltend, die Aluminiumkonstruktion hebe sich farblich deutlich von der dunklen Rotklinkerfassade des Gebäudes ab. Es entstehe der Eindruck einer Art Wintergarten. Die Richter verurteilten die Mieterin dazu, den Insektenschutz-Aufbau zu entfernen.
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