Freitag, 12. November 2010 16:50 Uhr
Mieter brauchen die Erlaubnis des Vermieters, wenn sie ihre Wohnung barrierefrei umbauen wollen. Ausgenommen davon sind Anbauten wie Haltegriffe und technische Hilfen, die wieder rückgängig gemacht werden können.
Darauf weist der Bundesverband für Gesundheitsinformation und Verbraucherschutz (BGV) in Bonn hin. Vermieter dürften bauliche Veränderungen aber nur ablehnen, wenn eigene Interessen oder andere Mieter benachteiligt werden oder der Verkaufswert des Hauses dadurch sinkt.
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