Freitag, 12. November 2010 17:07 Uhr
Dachschäden durch einen Temperatursturz sind nicht von der Hagelversicherung abgedeckt. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Schwerin hervor, über die die Fachzeitschrift «Recht und Schaden» berichtet.
Nach Einschätzung der Richter müssen die Schäden unmittelbar durch die Hagelkörner verursacht worden sein, damit die Versicherung dafür aufkommen muss (Az.: 6 S 32/09). In dem Fall hatte sich das Unternehmen geweigert, für Spannrisse in den Dachschindeln eines Wohnhauses aufzukommen. Zu den Rissen war es während eines Hagelsturms gekommen. Allerdings hatten nicht die Hagelkörner, sondern ein Temperatursturz zu den Schäden geführt.
Das Landgericht befand, die Hagelversicherung erfasse nur Schäden, die durch herabfallende Hagelkörner verursacht würden, nicht aber Schäden durch andere Ursachen - selbst wenn sie mit dem Hagelsturm zusammenhingen.
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