Freitag, 12. November 2010 17:08 Uhr
Anlieger dürfen die Gebühr für die Straßenreinigung nur in seltenen Fällen mindern. Darauf macht der Eigentümerverband Haus & Grund aufmerksam und verweist auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Aktenzeichen: 9 LA 205/08).
Weniger zahlen dürfen Anlieger, wenn die Reinigung so unzureichend ist, dass dadurch die Verkehrssicherheit gefährdet wird. Ein zweiter Grund könne sein, dass der Zustand der Straße «mit den allgemeinen Hygieneverhältnissen» unvereinbar ist. Wurde die Fahrbahn dagegen zum Beispiel wegen parkender Autos nicht an jeder Stelle gereinigt, sei das noch kein ausreichender Grund.
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