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Fensteraustausch: Vermieter muss U-Werte angeben

Freitag, 12. November 2010 17:11 Uhr

Will ein Vermieter neue Fenster einbauen, muss die dadurch versprochene Energieeinsparung für den Mieter nachvollziehbar sein. Dazu müsse der Vermieter zum Beispiel den alten und den neuen «U-Wert» in der Modernisierungsankündigung anführen.

Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor, über das die «Neue Juristische Wochenschrift» berichtet (Aktenzeichen: 424 C 19779/09). Berücksichtigt die Modernisierungsankündigung nicht die formalen Kriterien oder erfolgt sie nicht rechtzeitig, muss der Mieter die Modernisierung nicht dulden.

In dem Fall wollte eine Mieterin ihre alten Fenster behalten. Sie machte geltend, sie könne die versprochene Energieeinsparung nicht beurteilen - eine Einsparung ergebe sich aus dem Schreiben nicht. Die Richter entschieden zu ihren Gunsten: Die Einsparung sei in dem Schreiben lediglich behauptet worden - sie sei nicht nachvollziehbar. Die Vermieterin hätte den bisherigen und den neuen U-Wert - also den Wärmedurchgangskoeffizienten - mitteilen müssen.

Quelle: dpa

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(Bilder: Stephanie Hofschlaeger / www.pixelio.de ; Immobilien Scout GmbH; Patrick Lebeda / www.sxc.hu ; www.b2b-deutschland.de ; Birgit Lieske / www.pixelio.de )