Freitag, 12. November 2010 17:19 Uhr
Nachbarn müssen ständiges Hundebellen über einen langen Zeitraum nicht dulden. Der Besitzer ist verpflichtet, sein Tier so zu halten, dass Anwohner nicht unzumutbar gestört werden.
Unternimmt er nichts, darf die Behörde ihm die Tiere wegnehmen. Das geht aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen hervor, auf das der Deutsche Anwaltverein in Berlin hinweist (Aktenzeichen: 1 B 215/09). In dem Fall bewachten zwei Dobermannhunde ein Grundstück mit einer Gaststätte. Sie wurden auf dem Hinterhof und in der Werkstatt gehalten.
Die Hunde bellten täglich, teils auch nachts. Zahlreiche Anwohner beschwerten sich immer wieder. Die Behörde untersagte die Haltung der Hunde auf dem Grundstück. Dennoch hörte der Lärm zwei Jahre lang nicht auf. Daher war die Behörde befugt, die Tiere dem Halter wegzunehmen. Laut dem Bremer Ortsgesetz seien Tiere ausdrücklich so zu halten, dass andere durch die Geräusche nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
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