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Symbolbild Nebenkostenabrechnung
Es reicht, die Abrechnung an einen von mehreren Mietern zu schicken. © dpa

Betriebskostenabrechnung muss nur an einen der Wohnungsmieter gehen

Freitag, 12. November 2010 17:27 Uhr

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat Vermietern die Abrechnung erleichtert. Es ist völlig ausreichend, wenn diese die Unterlagen nur an einen von mehreren Mietern verschicken, entschieden die Richter.

Im konkreten Fall aus Berlin hatte der Vermieter lediglich den Ehemann angeschrieben und eine Nachzahlung von Betriebskosten verlangt. Das Paar war der Meinung, die Ehefrau hätte ebenfalls angeschrieben werden müssen. Dies sahen die Gerichte durchweg anders. Mieten mehrere Personen eine Wohnung an, haften sie grundsätzlich als Gesamtschuldner, betonten die BGH-Richter. Damit muss das Ehepaar rund 255 Euro nachzahlen.

Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßte die Entscheidung. «Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist richtig und nachvollziehbar. Sie entspricht weitgehend der bisherigen Rechtsprechung von Amts- und Landgerichten», kommentierte der Verbands-Direktor Lukas Siebenkotten das Urteil. Zugleich betonte Siebenkotten aber, dass diese Regelung nicht für jede Post vom Vermieter gilt. So müssen Informationen zur Mieterhöhung oder Kündigungen jeweils an alle Mieter gerichtet werden - dies gelte auch bei Ehepartnern. (Aktenzeichen: VIII ZR 263/09 - Urteil vom 28. April 2010)

Quelle: dpa

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