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Einbruchschutz erst nach Absprache mit Vermieter montieren

Freitag, 12. November 2010 17:11 Uhr

Wenn ein Mieter eigenständig Einbruchschutz anbringt, kann er nicht ohne weiteres vom Vermieter die Kosten zurückverlangen. Das geht aus einem Urteil des Kammergerichts Berlin hervor, auf das die Miet- und Immobilienrechtsexperten des Deutschen Anwaltvereins hinweisen.

In dem Fall (Aktenzeichen: 8 U 33/08) war im Mietvertrag vereinbart, dass der Vermieter zur Sicherung der Wohnanlage Videokameras installiert - mehr allerdings nicht. Der Mieter brachte dennoch an der Balkontür Sicherungsbeschläge an und verlange den Ersatz der Kosten - laut der Entscheidung zu Unrecht.

Quelle: dpa

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(Bilder: Stephanie Hofschlaeger / www.pixelio.de ; Immobilien Scout GmbH; Patrick Lebeda / www.sxc.hu ; www.b2b-deutschland.de ; Birgit Lieske / www.pixelio.de )