Freitag, 12. November 2010 17:11 Uhr
Wenn ein Mieter eigenständig Einbruchschutz anbringt, kann er nicht ohne weiteres vom Vermieter die Kosten zurückverlangen. Das geht aus einem Urteil des Kammergerichts Berlin hervor, auf das die Miet- und Immobilienrechtsexperten des Deutschen Anwaltvereins hinweisen.
In dem Fall (Aktenzeichen: 8 U 33/08) war im Mietvertrag vereinbart, dass der Vermieter zur Sicherung der Wohnanlage Videokameras installiert - mehr allerdings nicht. Der Mieter brachte dennoch an der Balkontür Sicherungsbeschläge an und verlange den Ersatz der Kosten - laut der Entscheidung zu Unrecht.
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