Freitag, 12. November 2010 17:03 Uhr
Eine Brandschutzversicherung muss auch dann zahlen, wenn das Feuer in einem leerstehenden Haus ausgebrochen ist. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle hervor, über das die Fachzeitschrift «Recht und Schaden» berichtet.
Denn nach Ansicht des Gerichts führt der bloße Leerstand eines Gebäudes zu keiner Gefahrenerhöhung mit der Folge, dass die Versicherung bei einem Schaden nicht zahlen müsse (Az.: 8 U 99/09). Das Gericht gab in dem Fall einem Hauseigentümer recht. Der Kläger hatte nach einem Wohnhausbrand seine Brandschutzversicherung in Anspruch nehmen wollen.
Das Unternehmen wandte ein, der Kläger habe ihr nicht mitgeteilt, dass nach dem Auszug der Mieter das Haus seit Monaten leer stehe. Die Richter urteilten, im Ergebnis sei die Gefahr eine Feuers durch den Leerstand nicht höher gewesen. Zwar könnten einerseits Unbekannte leichter eindringen und Schaden anrichten. Andererseits seien die für ein bewohntes Haus denkbaren Brandgefahren weggefallen.
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