Freitag, 12. November 2010 16:59 Uhr
Mieter müssen nur die Wartungskosten für einen Aufzug im Haus tragen - nicht die Instandhaltungs- und Instandsetzungsausgaben. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Spandau hervor.
Schlüsselt der Vermieter die einzelnen Anteile in der Betriebskostenabrechnung nicht nachvollziehbar auf, seien nur 50 Prozent der Gesamtkosten anzuerkennen. Das berichtet der Berliner Mieterverein in seiner Zeitschrift «MieterMagazin».
In dem Fall hatte der Vermieter mit einem Unternehmen einen sogenannten Vollwartungsvertrag für den Aufzug abgeschlossen (Az.: 14 C 31/09). Die Richter stuften das Verhältnis von Wartungs- zu Instandhaltungskosten als geteilt ein. Nur 50 Prozent durfte der Vermieter also auf die Mietparteien umlegen - den Rest musste er selbst tragen.
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