Freitag, 12. November 2010 16:48 Uhr
Ein Kündigungsschreiben muss an alle Mieter einer Wohnung gehen - nicht nur an einen. Andernfalls ist es unwirksam. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt hervor.
In dem Fall war einer von zwei Mietern schon vor mehr als 20 Jahren ausgezogen. Er war aber nie über einen ordentlichen Aufhebungsvertrag aus dem Mietverhältnis ausgeschieden. Die Kündigung an den verbleibenden Mieter und die darauffolgende Räumungsklage konnte der Mieter mit Erfolg anfechten.
Denn die Richter entschieden, dass die Kündigung formell unwirksam gewesen sei. Das habe in diesem Fall auch gegolten, obwohl der Vermieter schon über viele Jahre hinweg seine Schreiben ausschließlich an den bis zuletzt verbliebenen Mieter gerichtet hatte (Aktenzeichen: 17 S 92/08).
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