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WG-Zimmer: Mieterhöhung muss sich an ortsüblichen Preisen orientieren

Freitag, 12. November 2010 16:47 Uhr

Um eine Mieterhöhung für ein WG-Zimmer zu begründen, muss ein Vermieter drei Zimmer in anderen Wohnungen zum Vergleich heranziehen. Zimmer in derselben Wohnung genügen nicht.

Darauf weisen die Mietrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins in Berlin hin und verweisen dabei auf ein Urteil des Amtsgerichts Köln (Az.: 203 C 33/09). In dem Fall hatte ein Student ein Zimmer in einer Wohnung gemietet. Als der Vermieter die Miete mit Verweis auf andere, nahezu identische Zimmer in der Wohnung erhöhen wollte, lehnte der Student das ab - der Vermieter klagte.

Die Richter wiesen die Klage ab. Zur Begründung einer Mieterhöhung müssen Vermieter die Mieten von mindestens drei anderen Wohnungen benennen. Denn das Gesetz sieht als Bezugsgröße die «ortsübliche» Miete vor, nicht die «wohnungsübliche».

Quelle: dpa

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(Bilder: Stephanie Hofschlaeger / www.pixelio.de ; Immobilien Scout GmbH; Patrick Lebeda / www.sxc.hu ; www.b2b-deutschland.de ; Birgit Lieske / www.pixelio.de )