Freitag, 12. November 2010 16:10 Uhr
In Berlin müssen Mieter im Keller mit Ratten rechnen. Wenn sie Fernseher oder DVD-Rekorder dort lagern und die Ratten diese zernagen, können sie daher vom Vermieter keinen Schadenersatz verlangen.
Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg hervor, auf das der Deutsche Mieterbund hinweist (Aktenzeichen: 205 C 103/08). Die Klage des Mieters sei im verhandelten Fall unbegründet - es liege ein «überwiegendes Mitverschulden» seinerseits vor. Denn er hätte solche Gegenstände nicht im Keller aufbewahren dürfen. In Berlin zähle der Befall eines Kellers mit Ratten zu den «gewöhnlichen Begebenheiten».
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