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Wasserhahn
Keine Angst vorm Biofilm: Solch ein Film bildet sich in allen Trinkwasserleitungen und ist gesundheitlich unbedenklich. (Bild: dpa) © dpa

Wasserleitung mit Schleimfilm ist kein Mietmangel

Freitag, 12. November 2010 15:57 Uhr

Ein schleimiger Film in der Trinkwasserleitung ist in einer Mietwohnung kein Mangel. Der sogenannte Biofilm sei von Hygieneinstituten als nicht gesundheitsschädlich eingestuft worden.

Das berichtet der Deutsche Mieterbund in Berlin in der Zeitschrift «Wohnungswirtschaft und Mietrecht». Er verweist dabei auf ein Urteil des Amtsgerichts Münster (Az.: 28 C 2750/09).

In dem Fall wohnte der Kläger seit 1991 in der Wohnung. Im Jahr 2009 stellte ein Gutachter fest, dass sich in der Einfüllkammer der Waschmaschine und im Spülkasten der Toilette eine schleimige Masse abgesetzt hatte. Abgetrocknet bildete diese einen schwarzen Belag, der laut dem Mieter unangenehm roch. Der Belag war auch in den Wasserperlatoren und im Duschkopf zu finden. Der Kläger verlangte, dass der Vermieter die Ursache der Schleimbildung beseitigt und die vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 277 Euro übernimmt.

Das Gericht wies die Klage ab, da kein Mangel der Mietsache vorliege. Der Sachverständige habe in seinem Gutachten festgestellt, dass sich in allen Trinkwasserleitungen ein Biofilm bildet. Dieser sei gesundheitlich unbedenklich. Es genüge, regelmäßig die Armaturen mit einer Bürste zu reinigen und Kleinteile wie Duschköpfe auszukochen.

Quelle: dpa

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