Freitag, 12. November 2010 15:55 Uhr
Will der Vermieter eine Wohnung selbst beruflich nutzen, rechtfertigt das eine Eigenbedarfskündigung. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Braunschweig hervor, auf das die Mietrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins hinweisen.
In dem Fall (Aktenzeichen: 6 S 301/09) wollte die Frau des Vermieters in einer vermieteten Erdgeschosswohnung einen Tierbedarfshandel einrichten. Die Richter gaben ihm mit der Kündigung aus diesem Grund Recht: Ein Vermieter könne nicht nur dann kündigen, wenn er die Räume für sich oder seine Angehörigen benötige. Auch seine Absicht, sie gewerblich zu nutzen sei ausreichend.
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