Freitag, 12. November 2010 15:12 Uhr
Schreibt der Gesetzgeber Rauchmelder in der Wohnung vor, haben Mieter einen Anspruch auf die Ausstattung. Sollten die Rauchmelder dann fehlen, habe der Mieter das Recht, die Miete zu kürzen, erläutert der Deutsche Mieterbund in Berlin.
Dazu gebe es allerdings noch keinerlei Rechtsprechung. Bislang sind Rauchmelder vor allem in Neubauten vorgeschrieben. Je nach Bundesland gibt es gesetzliche Unterschiede. Der Mieter darf beim Anmieten solcher Wohnungen erwarten, dass der Vermieter bei Übergabe der Mietsache alle bauordnungsrechtlichen Vorschriften eingehalten hat. Demzufolge hat der Mieter einen Anspruch darauf, dass der Vermieter die Neubauwohnung mit Rauchmeldern nachrüstet.
In bereits bestehenden Wohnungen laufen derzeit Übergangsfristen. In Hamburg und Schleswig-Holstein enden sie beispielsweise Ende dieses Jahres, in den übrigen Bundesländern erst später. Ausgenommen davon ist Mecklenburg-Vorpommern, hier schreibt das Gesetz Rauchmelder auch für den Wohnungsbestand vor.
Auch da, wo es keine gesetzliche Verpflichtung gibt, rät der Mieterbund zur Ausrüstung von Wohnungen mit Rauchmeldern. Die Geräte kosten den Angaben nach etwa zehn Euro und könnten problemlos selbst installiert werden.
BerlinOnline Stadtportal Gmbh & Co KG
Karl-Liebknecht-Straße 29
D-10178 Berlin
Tel.: 01805 / 80 77 37
Fax.: 01805 / 00 28 97
(Festnetzpreis 14 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)
info@berlinonline.de
Mehr zum Thema