Freitag, 12. November 2010 15:09 Uhr
Nichten und Neffen sind so enge Verwandte, dass zu ihren Gunsten ein Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs gekündigt werden darf. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch (27. Januar) entschieden.
Nicht nur die Geschwister, sondern auch deren Kinder seien eng mit einem Vermieter verwandt, urteilte der für Mietsachen zuständige Senat. Darum komme es nicht darauf an, ob im Einzelfall eine besondere Beziehung oder soziale Bindung bestehe. Die Karlsruher Richter erklärten damit die Kündigung einer Eigentümerin aus Baden-Baden für wirksam. Die betagte Witwe hat ihren Mietern gekündigt, damit ihre Nichte in die Eigentumswohnung einziehen kann. Diese ist die einzige Verwandte der alten Dame (Az.: VIII ZR 159/09 - Urteil vom 27.- März 2010).
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