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Waschraum: Auch die Gefriertruhe darf rein

Freitag, 12. November 2010 14:52 Uhr

Wenn die Eigentümergemeinschaft dafür ist, darf in einem gemeinschaftlich genutzten Waschraum auch ein Gefrierschrank stehen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt hervor, auf das die Landesbausparkassen in Berlin hinweisen (Az.: 20 W 259/07).

In dem Fall war in den Hausplänen eine Kellerfläche als «Waschraum» definiert. Eine Partei wollte dort auch einen Gefrierschrank aufstellen. Die Mehrheit störte sich nicht daran, eine andere Partei war aber dagegen.

Es sei zu befürchten, dass sich täglich Personen im Waschraum aufhielten, um dort den Schrank aufzufüllen oder etwas herauszunehmen. Das sei mit der selteneren Nutzung der Trockner und Waschmaschinen nicht zu vergleichen. Die Richter entschieden, die Mehrheit dürfe so entscheiden. Eine andere Nutzung komme infrage, wenn sie nicht spürbar mehr Störungen für die Bewohner mitbringe.

Quelle: dpa

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(Bilder: Stephanie Hofschlaeger / www.pixelio.de ; Immobilien Scout GmbH; Patrick Lebeda / www.sxc.hu ; www.b2b-deutschland.de ; Birgit Lieske / www.pixelio.de )