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Badewanne: Bei starker Abnutzung muss der Vermieter sie ersetzen

Freitag, 12. November 2010 15:07 Uhr

Eine stumpfe und raue Badewanne muss der Vermieter ersetzen. Das geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hannover hervor, über die der Deutsche Mieterbund in der Zeitschrift «Wohnungswirtschaft und Mietrecht» berichtet.

In dem Fall trugen die Mieter nach Ansicht der Richter glaubhaft vor, dass die Sitzfläche der Badewanne derart abgenutzt war, dass «beim Baden ein Gefühl eintritt, als würde man im Sand sitzen» (Aktenzeichen: 414 C 16261/08).

Die Abstumpfung der Oberfläche habe ein solches Maß erreicht gehabt, dass ein Frotteehandtuch beim Putzen der Fläche Fussel verloren habe. Die Richter entschieden daher, es liege ein Mangel der Mietsache vor, den der Vermieter beheben müsse.

Quelle: dpa

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(Bilder: Stephanie Hofschlaeger / www.pixelio.de ; Immobilien Scout GmbH; Patrick Lebeda / www.sxc.hu ; www.b2b-deutschland.de ; Birgit Lieske / www.pixelio.de )