Freitag, 12. November 2010 14:14 Uhr
Für Schäden durch Dachlawinen müssen Hausbesitzer nicht immer haften. Das geht aus einer Entscheidung des Münchner Amtsgerichts hervor. Geklagt hatte ein Autofahrer, dessen Wagen von einem abgebrochenen Eiszapfen beschädigt worden war.
Die 2216 Euro für die Reparatur verlangte der Autofahrer von dem Hausbesitzer, doch dieser lehnte ab - zu Recht, wie das Gericht urteilte. Das Haus sei vorschriftsmäßig mit Schneefanggittern ausgestattet gewesen. Außerdem sei im konkreten Fall eine erhöhte Gefahr durch Dachlawinen nicht absehbar gewesen.
Aktenzeichen: 132 C 11208/08
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