Freitag, 12. November 2010 13:52 Uhr
Ein Mieter muss darauf achten, dass sein Hund nicht ständig in den Gemeinschaftsgarten macht. Nach wiederholten Abmahnungen darf ihm der Vermieter andernfalls fristlos kündigen.
Das geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Steinfurt hervor, auf die die Stiftung Warentest in ihrer Zeitschrift «Finanztest» hinweist. Der Mieter hatte seinen Hund weiter in den von Hausbewohnern gemeinschaftlich genutzten Garten gelassen. Der ständige Hundekot störte die Mitmieter - und den Hausfrieden, befanden die Richter (Aktenzeichen: 4 C 171/08). Da die Abmahnungen zu keiner Besserung führten, durfte der Vermieter fristlos kündigen.
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