Freitag, 12. November 2010 13:50 Uhr
Mieter müssen Vermietern unter Umständen ihre Verbrauchskosten offenlegen. Das kann selbst dann gelten, wenn sie direkt mit dem Versorger abrechnen.
Will der Vermieter einen Energiepass ausstellen lassen, kann das eine Nebenpflicht des Mieters sein, wie die Mietrechtsexperten des Deutschen Anwaltvereins in Berlin erklären. Sie berufen sich dabei auf ein Urteil des Landgerichts Karlsruhe (Az.: 9 S 523/08).
In dem Fall verlangte der Vermieter eines Einfamilienhauses vom Mieter die Verbrauchsdaten für Heizung und Strom aus den vorangegangenen drei Jahren. Der Mieter verweigerte die Angaben und berief sich auf das Bundesdatenschutzgesetz. Die Richter dagegen stellten fest, dass Verbrauchsdaten keine persönlichen Daten im Sinne dieses Gesetzes seinen. Außerdem überwiege das Interesse des Vermieters, einen Energiepass ausstellen zu lassen.
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