Freitag, 12. November 2010 17:00 Uhr
Eine Baufirma muss bei einem hohen Grundwasserstand den Keller sinnvoll abdichten. Verzichtet sie auf diesen besonderen Schutz, können die Wohnungskäufer Schadensersatz geltend machen.
Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgericht Celle hervor, auf das die Landesbausparkassen in Berlin hinweisen (Az.: 7 U 89/07). In dem Fall hatte ein Bauträger um den Keller eines Mehrfamilienhauses lediglich normales Mauerwerk mit einer Isolierschicht errichtet - Fachleute sprechen dabei von einer «schwarzen Wanne». Eine «weiße Wanne» ist im Gegensatz dazu eine Wanne aus Stahlbeton.
In der Baubeschreibung hieß es, es müsse eine «den statischen Erfordernissen» angemessene Wanne eingebaut werden. Die Richter entschieden, das bedeute bei einem hohen Grundwasserstand zusätzliche Maßnahmen - etwa eine Drainage, erklären die Bausparkassen.
Der Bauträger habe eigenmächtig und unabgesprochen die Absprache geändert - daher entspreche das Gebäude nicht der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Die Firma habe das arglistig verschwiegen.
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