Freitag, 12. November 2010 10:22 Uhr
Zivil- oder Wehrdienstleistende, die mietfrei in einer Wohnung der Eltern leben, haben keinen Anspruch auf Mietbeihilfe nach dem Unterhaltssicherungsgesetz.
Das hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden (Aktenzeichen: 13 LA 1/09). Die Eltern eines Zivis hatten vier Jahre vor dessen Dienstbeginn eine Wohnung ge- und an ihren Sohn untervermietet. Er überwies nie Miete und sei deshalb kein Mieter, urteilten die Richter. Mietzahlungen seien unverzichtbar, weil nur sie Missbrauch ausschließen könnten. Nicht geleistete Zahlungen könnten auch nicht mit Unterhaltsansprüchen verrechnet werden.
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