Donnerstag, 11. November 2010 17:37 Uhr
Neue Wohnung angemietet, aber zum Einzugstermin ist sie dann noch nicht frei? Wer zahlt dann entstehende Mehrkosten?
Vermieter sind grundsätzlich zu Schadensersatz verpflichtet, wenn eine neu vermietete Wohnung nicht rechtzeitig vom Vormieter geräumt wird und dem Nachmieter Kosten entstehen. Das hat das Amtsgericht Frankfurt entschieden.
Das Gericht sprach damit einem Mieter 500 Euro Schadensersatz zu (Aktenzeichen: 33 C 457/09). Dieser war über ein Maklerbüro an die Wohnung gekommen und hatte eine entsprechende Courtage zu zahlen.
Nach dem Abschluss des Mietvertrages stellte sich jedoch heraus, dass der Vormieter die Wohnung nicht wie vereinbart räumt. Der Mieter nahm daraufhin Abstand von dem Vertrag und forderte vom Hauseigentümer die Zahlung der Courtage als Schadensersatz. Der Vermieter war der Ansicht, dass ausschließlich der Vormieter Schadensersatz zu leisten habe.
Nach Auffassung des Gerichts ist allerdings der Vermieter alleiniger Vertragspartner des Mieters. Deshalb könne die Schadensersatzforderung auch nur gegen ihn geltend gemacht werden. Der Richter verwies allerdings auf die Möglichkeit des Vermieters, später den Vormieter in Regress nehmen zu können.
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